Selbständig ohne Neugründung
Wenn man sich selbständig machen möchte, ohne ein eigenes Unternehmen zu gründen, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an. Sie reichen von der Übernahme einer Beteiligung über den Eintritt in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft bis hin zum Kauf eines kompletten Unternehmens.
In den nächsten Jahren steht in mehreren tausend alteingesessenen Unternehmen ein Generationswechsel an. Da nicht alle Unternehmen innerhalb einer Unternehmerfamilie weitergegeben werden können, bieten sich hier Chancen für externe Bewerber.
Im Vergleich zu einer Unternehmensneugründung bietet eine Übernahme zahlreiche Vorteile, ist jedoch auch mit eigenen Risiken behaftet.
Bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens können Existenzgründer auf Vorhandenem aufbauen. Sie erwerben einen etablierten Betrieb mit bestehendem Kundenstamm und bewährten Lieferanten. Sie müssen sich nicht erst Marktanteile erkämpfen, sondern übernehmen einen Betrieb, der bereits eine Marktposition innehat.
Nicht vergessen werden darf jedoch, dass mittelständische Betriebe im Regelfall stark durch den Besitzer geprägt sind. Wechselt dieser, kann sich vieles im Unternehmen ändern.
Lassen Sie sich gründlich über die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte der Unternehmensübernahme beraten! Auch die Rechtsform eines Unternehmens spielt hier eine wichtige Rolle. Hier kann nur eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Beratung weiterhelfen.
Dipl.-Kffr. Alexia Bleh, Steuerberaterin

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